Beschluss Für Gastronomie

Eine Besucherregistrierung mit Erfassung der Kontaktdaten in einer mit Datum versehenen Liste mit Namen, Vornamen, Adresse und Telefonnummer, idealerweise auch einer Emailadresse durchzuführen und für die Dauer von vier Wochen aufzubewahren. Auf Anforderung der örtlichen Ordnungsbehörde, der Polizei oder des Gesundheitsamtes ist die Dokumentation herauszugeben. Personen, die keine Daten angeben wollen, ist der Zutritt zu verwehren.“

    Name und Vorname (*)